Wir vertreten und beraten Privatpersonen und Unternehmen ebenso wie öffentlich-rechtliche und sonstige Körperschaften (insbesondere Gemeinden, Verbände, Interessensvertretungen) vor allem im öffentlichen Recht und Zivilrecht, wobei die Schwerpunkte in folgenden Rechtsgebieten liegen:

  • Baurecht und Raumplanungsrecht, Grundverkehrsrecht
    Baubewilligungsverfahren, Raumordnungsverfahren (Flächenwidmung, Bebauungsplanung), Baulandsicherungsverträge, Durchführung von Bauvorhaben (Grundstücks-, Haus- und Wohnungskauf), Bauträgervertragsrecht, Grundverkehrsrecht
  • Betriebsanlagenverfahren, Immissionsschutz, Umweltverträglichkeits-Prüfungsverfahren, Wasserrecht, Naturschutz, Straßenrecht, Forst- und Agrarrecht
  • Abgabenrecht, Gemeindeabgaben
    Abgabenverfahren vor den Finanzbehörden, insbesondere aber auch Vertretung und Beratung in Bezug auf Landes- und Gemeindeabgaben (z.B. Ortstaxen, Nächtigungs- und Zweitwohnsitzabgaben)
  • Gemeinderecht, Tourismusrecht, Schischulrecht, weitere Rechtsgebiete aus dem Landesrecht
    auch in Beratung von Gebietskörperschaften und weiteren öffentlich-rechtlichen Körperschaften, z.B. Gemeinden, Tourismusverbände, Interessensvertretungen
  • Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht
    Verfahrensrechtliche Fragestellungen, auch in Beratung von Gebietskörperschaften, sämtliche Rechtsgebiete des besonderen Verwaltungsrechtes, Bundesrecht und Landesrecht
  • Verfassungsrecht und Europarecht
    Menschen- und Europarecht
    Nationales (einfaches) Recht (Gesetz) und seine Anwendung widersprechen oft dem übergeordneten Verfassungs- bzw. dem Europarecht; nur vor dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann Abhilfe geschaffen werden
  • Zivilrecht
    Vertragserrichtung einschließlich grundbücherliche Durchführung, Bauträgervertragsrecht, Dienstbarkeitsverträge, Prozessführung und Prozessvertretung vor den Gerichten, außergerichtliche Einigung