Rechtsanwalt Dr. Gerhard Lebitsch (geb. 1956)

vormals Assistenzprofessor und Lehrbeauftragter für öffentliches Recht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, an der Universität Salzburg;

umfassende Erfahrungen in nahezu sämtlichen Bereichen des Rechts: spezifische, auch bereichsübergreifende Vertretungs- Beratungs- und Gutachtertätigkeit; Mitglied der Prüfungskommission für Rechtsanwalts- und Richteramtsprüfungen beim Oberlandesgericht Linz

aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte: unter anderem Bau- und Raumordnungsrecht; Grundverkehr; Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren; Wasserrecht, Straßenrecht, Naturschutzrecht, Forst- und Agrarrecht; Verfassungsrecht; Rechtsberatung und -vertretung von Gemeinden sowie von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Arbeiten; siehe unter Veröffentlichungen.


Rechtsanwältin Dr. Sigrid Lebitsch-Buchsteiner LL.M. (geb. 1967)

vormals Verwaltungsjuristin und Fachreferentin im Amt der Salzburger Landesregierung (bis 2014); Tätigkeit im Legislativ- und Verfassungsdienst des Amtes der Landesregierung (1992-2001) u.a. mit Novellierungen im Bereich des Baurechtes befasst; verfassungsrechtliche Mitarbeiterin beim Verfassungsgerichtshof (1998/1999), Postgraduate Studium Europarecht (2001); Fachreferentin Tourismus im Amt der Landesregierung (2001-2014; Tourismusrecht einschließlich Tourismusabgaben, Schischulen); Vortragende und Mitglied der Prüfungskommission im Bereich der Grundausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst beim Land Salzburg (bis 2014); Vortragende und Vorsitzende der Prüfungskommission für die Unternehmerprüfung nach dem Schischul- und Snowboardschulgesetz

seit 2014 bei Rechtsanwalt Dr. Gerhard Lebitsch tätig; Rechtsanwaltsprüfung 2017

aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte: unter anderem Baurecht, Gemeindeabgaben, Tourismusrecht, Schischulen, Rechtsberatung bei behördlichen Fragestellungen im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, vor allem im Landesrechtsbereich; Europarecht, Verfassungsrecht.

Verfasserin von wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich Verfassungsrecht (Kompetenzinterpretation), Finanzverfassung sowie Bau- und Raumordnungsrecht, siehe unter Veröffentlichungen.


Unsere Tätigkeit umfasst die Vertretung samt Rechtsmittelerhebung in den einzelnen Verfahren vor den Behörden, Gerichten und Gerichtshöfen, die Beratung in den einzelnen Rechtsbereichen einschließlich der Erstellung von Rechtsgutachten. Unsere Schwerpunkte ergeben sich aus unseren einschlägigen Erfahrungen.